Unter die Rubrik Verkehrsrecht fallen alle im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehenden Rechtsfragen aus dem Zivilrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht.
Hauptsächlich aber nicht ausschließlich beschäftigen wir uns dabei mit:
bei der Regulierung von Verkehrsunfällen
bei der Geltendmachung von Schmerzensgeld und Schadenersatz
bei der Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche
in Bußgeldverfahren (Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen, Vorfahrtsverstößen etc.)
in Verkehrsstrafsachen (wie zum Beispiel bei Unfallflucht, Trunkenheitsdelikten, Körperverletzung in Verbindung mit Verkehrsunfall, Betäubungsmitteldelikten)
bei Fahrerlaubnisentzug (inkl. MPU), Punkteabbau, Sperrfristverkürzung und Nachschulungen
in allen Fragen rund um den Pkw-Kauf.
Angelegenheiten des Verkehrsrechts werden von Frau Rechtsanwältin Susanne Rosbach bearbeitet.