Erbrecht

Erbrecht

Das Erbrecht beschäftigt sich mit dem Übergang von Vermögen und Rechten durch Tod. Die vorausschauende Gestaltung findet darin ebenso ihren Platz wie die Begleitung in allen Rechtsfragen nach dem Erbfall.

Hauptsächlich aber nicht ausschließlich beschäftigen wir uns dabei mit:

  • Errichtung von Testamenten
  • Besondere Gestaltung von Unternehmertestamenten und Hoferbfolgen
  • Abschluss von Erbverträgen, aber auch Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen
  • Vermögenstransferplanung
  • Pflichtteilsangelegenheiten
  • Nachlassabwicklung, Erbauseinandersetzungen und Vermächtniserfüllungen
  • Hoferbfolge
  • Verwendung postmortaler Vollmachten
  • Testamentsvollstreckung
Angelegenheiten des Erbrechts werden von Herrn Rechtsanwalt Adrian Albrecht bearbeitet.